Denkmalpflege

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Denk­mal­pflege

Drei Jahrzehnten war Museumsgründer Dr. Hermann Hein eine treibende Kraft des Freiburger Denkmalschutzes. Als Teil des Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild e.V. konnte er so durch sein unermüdliches Engagement mit anderen zahlreiche historische Kulturdenkmäler pflegen und retten – und sie so für zukünftige Generationen bewahren.

Für Dr. Hermann Hein ist der Erhalt dieser historischen Zeugnisse nicht nur eine Form des Respekts vor kulturellem Erbe, sondern auch ein essenzieller Teil der kulturellen Identität Freiburgs. Hier erhalten Sie einen detaillierten Überblick über ausgewählte Projekte, um die sich Hermann Hein intensiv gekümmert hat:

Eine Auswahl an geretteten Denkmalen

Wir stehen hier vor der alten Haslacher Schule. Sie wurde 1759 gebaut, im Zeitablauf mehrfach durch Anpassung an verschiedene Nutzungen, wie Volksschule, Kindergarten und Stadtteiltreff verändert und sollte abgerissen werden.

Daher lag dieses Gebäude vielen Haslachern und Haslacherinnen am Herzen. Es war das Identifikationsobjekt der Haslacher.

Aber die Stadt signalisierte, dass es keine Chance der Erhaltung gibt und ein Ausweichquartier schon vorhanden sei. Bei einer Abschiedsvorstellung am Tag des offenen Denkmals wurde bei einer Führung gezeigt: Überall Stützbalken. Daher sind keine wirklichen Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Meine Frage an den Architekten: Wenn das Dach saniert würde, dann entfallen doch alle Stützbalken.

Die Antwort lautete: Ja. Unverzüglich informierte ich den Vorsitzenden des Lokalvereins Haslach und wies darauf hin, dass ist eure Chance! Der Lokalverein Haslach nutzte diese Chance, gewann Herrn Sutter, einen Sanierer aus Kirchzarten und die Rettung gelang.

Jetzt stehen wir vor dem Haus, das ursprünglich dem Freiherrn von Chauvin im 19. Jahrhundert gehörte. Später gehörte und wohnte dort der Maler Stritt.

Wir hörten von einem Gerücht, dass eine Bebauung auf diesem Areal der Mercystraße 2 geplant sei. Wir befürchteten, wegen der Spitzenlage, das Schlimmste.

Wir nahmen Kontakt zur Reinhold Schneider Gesellschaft auf und beantragten die Überprüfung der Gebäude und des Areals auf die Denkmaleigenschaft. Der letzte Vertreter der Reinhold Schneider Gesellschaft unterstützte uns mit einer Stellungnahme. Die Fachbehörde Denkmalpflege griff unsere Bitte als Antrag auf Denkmalschutz für das Gesamtareal, also Haupthaus, Gartenhaus und Garten mit Ummauerung. Die Fachbehörde stellte das Areal 2009 unter Denkmalschutz. Das Areal bot damals wegen der hohen Gartenmauer und großen Bäumen Schutz vor der Gestapo, die hinter Reinhold Schneider her war. Das Gartenhaus war selbst im Winter bewohnbar. Das Areal war ein Freiburger Kleinnod mit einem in die Außenmauer eingelassenen Rehbrunnen.

Leider erfolgte später die Herausnahme aus dem Denkmalschutz für Gartenwohnhaus, für die Wiese und die großen Sichtschutzbietenden Bäumen.
Erhalten geblieben ist das Haupthaus und die Grundstückseinfahrt mit rückwärtigen Eingangsbereich.

Jetzt stehen wir vor dem Haus, das ursprünglich dem Freiherrn von Chauvin im 19. Jahrhundert gehörte. Später gehörte und wohnte dort der Maler Stritt.

Wir hörten von einem Gerücht, dass eine Bebauung auf diesem Areal der Mercystraße 2 geplant sei. Wir befürchteten, wegen der Spitzenlage, das Schlimmste.

Wir nahmen Kontakt zur Reinhold Schneider Gesellschaft auf und beantragten die Überprüfung der Gebäude und des Areals auf die Denkmaleigenschaft. Der letzte Vertreter der Reinhold Schneider Gesellschaft unterstützte uns mit einer Stellungnahme. Die Fachbehörde Denkmalpflege griff unsere Bitte als Antrag auf Denkmalschutz für das Gesamtareal, also Haupthaus, Gartenhaus und Garten mit Ummauerung. Die Fachbehörde stellte das Areal 2009 unter Denkmalschutz. Das Areal bot damals wegen der hohen Gartenmauer und großen Bäumen Schutz vor der Gestapo, die hinter Reinhold Schneider her war. Das Gartenhaus war selbst im Winter bewohnbar. 

Leider erfolgte später die Herausnahme aus dem Denkmalschutz für Gartenwohnhaus, für die Wiese und die großen Sichtschutzbietenden Bäumen.
Erhalten geblieben ist das Haupthaus und die Grundstückseinfahrt mit rückwärtigen Eingangsbereich.

Jetzt stehen wir vor den zwei neuen Kindergartengebäuden und der ehemaligen Küche für die Quäkerspeisung. Per Zufall hörten wir, dass die Quäkerbaracken abgerissen werden sollen und eine neue Bebauung nicht zulässig sei.

Nach dem Krieg hat die Schweizer Spende, die Quäkerspeisung und Care Pakete, also Nahrungsmittelpakete in dieser Notzeit der ärmeren Freiburger Bevölkerung geholfen. Hierfür wurden Baracken zum Verteilen von Paketen, Kleidern und Schuhen und der Essensausgabe usw. errichtet. Später dienten zwei Baracken als Kindergärten und die Küchenbaracke als Abstellraum.

Mit der Begründung hoher Energiekosten sollten die Gebäude abgerissen werden und eine Widererrichtung von Gebäuden wurde zunächst untersagt. Nach Prüfung stellten wir fest, dass der Schnee auf den Dächern der Quäkerbaracken liegen blieb während der Schnee bei den historischen, massiven Gebäuden der Urachstraße auf den Dächern schmolz und abrutschte. Die Kindergärten mit den Eltern der Kinder protestierten dagegen. Im Vorfeld der Stadtratswahl bekamen die Kindergärten und die Kindergarteneltern Unterstützung gegen das Verbot der Widererrichtung der Kindergartengebäude. Leider konnten wir nur das ehemalige Küchengebäude erhalten.

Wir durften aber eine Gedenktafel anbringen und konnten diese mit Altministerpräsident Erwin Teufel und Kulturbürgermeister von Kirchbach einweihen.

Jetzt sind wir auf der Nordseite der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule, Kirchstraße 4, angekommen. Uns wurde bekannt, dass der komplette Abriss der ehemaligen Werkstätte der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule in der Niederau geplant sei.

Auf Nachfrage erhielten wir die Begründung, dass die Einrahmung der Fenster im Erdgeschoss Asbest verseucht seien und daher eine Erhaltung nicht in Frage käme. Aufgrund der Vernetzung als ehrenamtlicher Denkmalrat mit den Mitarbeitern der Landesdenkmalpflege erhielten wir die Adresse eines Sachverständigen im Raum Stuttgart.

Wir wandten uns an den Sachverständigen, baten um seinen Rat und um Überprüfung des angegebenen Sachverhalts. Der Sachverständige kam zum Ergebnis, dass um 1900 kein Asbest für Fenster verwendet wurde. Aufgrund dieses Gutachtens konnte das Erdgeschoss der Werkstätte erhalten bleiben.

Hier stehen wir jetzt – so Baubürgermeister Prof. Haag – vor einem der TOP TEN der Kulturdenkmale von Freiburg: Die Gertrud-Luckner-Gewerbeschule in der Kirchstr 4 in der Unterwiehre. Die Vorplanung und die Suche nach einem Vorbild für eine Gewerbeschule begann 1892. Man fand kein brauchbares Vorbild einer solchen Schule in ganz Deutschland. Da zu dieser Zeit unklar war ob Licht durch Gas oder Strom in Zukunft für die Erzeugung von Licht verwendet wird, wurde ein Seitenflügel für die Lichterzeugung mit Gas und der andere Seitenflügel mit Strom vorgesehen. Mit dem Bau wurde 1902 gestalterisch im Stile der Renaissance nach dem Vorbild des Aschaffenburger Schlosses begonnen und 1905 abgeschlossen. Architekt war Rudolf Thoma.

Mein Vorgänger, Walter Vetter und sein Stellvertreter W. Gerd Kramer bemühten sich um die Rettung der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule, Kirchstr. 4, in der Unterwiehre. Leider vergeblich. Die historischen Fenster der Aula der Schule wurden schon ausgebaut. Also praktisch keine Chance der Erhaltung.

Da kam mir die Idee: Einladung von vielen Stadträten zur Mitgliederversammlung in die schöne Aula der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule und den Oberbürgermeister Dr. Rolf Böhme. OB Dr. Rolf Böhme bat ich um ein Grußwort. Als der OB die große Zahl der Gemeinderäte sah, bekam er eine Idee. Er ließ eine Beschlussvorlage für eine Komplettsanierung mit Kosten anfertigen unter Hinweis, dass alle Maßnahmen mit der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild abgestimmt werden. Der Beschluss ging durch und mit der Sanierung konnte begonnen werden. Als die Innensanierung fast fertig war, kam der Abzug der Franzosen mit großen baulichen Herausforderungen, Chancen und Kosten. Es wurde ein Baustopp erlassen. Es gelang jedoch dem Bauleiter, die Innensanierung abzuschließen.

Nach wenigen Jahren begann zunehmend der Verfall der Außenhülle.

In mehreren Anläufen wurde die Fortsetzung der Sanierung versucht aber vergeblich. Schließlich sollte der Finanzbürgermeister bei einer Mitgliederversammlung zu einem positiven Votum bewegt werden. Vor den Mitgliedern lachte er mich aus. Keine Chance in den nächsten Jahren.

Um 2011 ergab sich eine Chance. Eine Gemeinderatssitzung fiel aus. Meine Idee: Rundschreiben an alle Fraktionen: „Dieser Termin könnte für die gemeinsame Beratung der Außensanierung der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule genutzt werden. Ein Gemeinderat schlug vor: „Wenn alle einverstanden sind, formuliere ich einen Antrag zur Sanierung, Ihr unterschreibt und der freie Tag bleibt erhalten.“ Damit waren alle einverstanden. Darauf erfolgte die Außensanierung.

Einer der beiden letzten erhaltenen Gutshöfe in der Wiehre. Inzwischen mit neueren Bauten eingerahmt und nicht mehr einfach erreichbar. Nach dem Tod der letzten dort wohnenden Eigentümerin herrscht leider trotz gegenteiliger Versprechen stillstand. 

Wir stehen jetzt vor dem Doppelhaus, Günterstalstr. 7+9. Es sind 2 Biedermeier Häuser, die als Kulturdenkmale anerkannt sind. Damals waren sie äußerlich in einem sehr schlechten Zustand. Wie wir hörten war seit 1990 der Abriss der beiden Biedermeierhäuser, Günterstalstr. 7 und 9 geplant und von daher wurde auch nichts mehr in die beiden Häuser investiert. Von der Stadt wurde dagegen immer wieder signalisiert, dass diese beiden Gebäude als Kulturdenkmale erhalten bleiben. Auch der Eigentümer soll dies wollen. Pflege und Vorkommnisse standen im Widerspruch zu dieser Aussage.

Beispiele hierfür ein seit langem verstopftes Regenabwasserrohr oder bei einem leerstehenden Gebäude, also der Nummer 9, eine Dachluke über Tage offen, selbst bei strömenden Regen.

Wir setzten uns für den Erhalt dieser beiden Gebäude ein und drängten auf Beseitigung der Gefährdungen. So infomierten wir die Stadt an einem Montag, dass bei strömenden Regen eine Dachluke der unbewohnten Günterstalstr. 9 offen stand. Am Freitag informierten wir schließlich die Hausverwaltung in Frankfurt um 9:00 Uhr. Um 12:00 Uhr war die Dachluke zu.

Jetzt stehen wir vor dem Kulturdenkmal An der Mehlwaage 2. Das Gebäude sollte – trotz Denkmalschutz – abgerissen und durch ein Glas-Stahl-Gebäude ersetzt werden. Gutachterlich wurde behauptet, dass das Tonnengewölbe so empfindlich sei, wollte man es erhalten, müsste man das Gebäude zum einem komplett auskernen und zum anderen mit einem Stahlgerüst versehen. Der damalige Entscheider über den Denkmalschutz signalisierte uns, dass der Herausnahme aus dem Denkmalschutz und dem Abbruch trotz Neufassung der Denkmalbegründung zugestimmt werde.

Einerseits verfasste ich Stellungnahmen, die in der Badischen Zeitung abgedruckt wurden und andererseits informierte ich zum einen mehrere Ministerien in Stuttgart sowie alle Landtagsabgeordneten. Der Fall gelang daher zur Entscheidung nach Stuttgart und Stuttgart stimmte für den Erhalt.

Jetzt stehen wir vor dem Barocke Tonnengewölbe mit Renaissance Ausgangs-situation aus dem Jahre 1559 in der Grünwälderstraße 17.

Per Zufall erfuhr ich davon, dass das Tonnengewölbe mit Renaissance Ausgangssituation abgerissen werden sollte. Das Dach des Gebäudes in der Altstadt hatte für die Denkmalpfleger großen Seltenheitswert. Da der Käufer der Immobilie sich bereit erklärt hat, das den Bombenangriff unversehrt erhaltene Dach denkmalgerecht zu sanieren, erlaubte man als Gegenleistung das Tonnengewölbe abzureißen um das Geschoss, in das das Gewölbe hineinragt, normal nutzen zu können.

Wir kämpften 6 Wochen lang um den Erhalt, dann kam das erlösende Schreiben des neuen Eigentümers, dass das Gewölbe erhalten bleibt und man davon ausgeht, dass wir uns in ähnlichen Fällen ebenso engagieren. Ich hatte in den 6 Wochen 6 kg abgenommen.

Außenseite der Glockenstuhlwand mit Glockenstuhl

Jetzt stehen wir in der Salzstraße und blicken auf den Glockenstuhl des Antoniterhauses und seine Mauer. Ein Historiker machte mich auf die Gefährdung des Glockenstuhls des Antoniterhauses aufmerksam. Ich nahm im August 2007 Kontakt zum Eigentümer auf. Wegen viel Arbeit verständigten wir uns auf Oktober oder November. Aufgrund einer Todesanzeige las ich, dass der Eigentümer am 5. Oktober 2007 verstorben ist. Am Grab sah ich seine beiden Kinder, die noch studierten. Anfang 2008 nahm ich Kontakt zu ihnen auf. Sie teilten mir mit, dass sie noch studierten und für Sanierungen kein Geld zur Verfügung hätte. Sie waren bereit mir Vollmachten für die Sanierung sowie für die Finanzierung-beschaffung zu geben. Wir besichtigten mit Handwerkern die Wand mit dem Glockenstuhl sowie das Dachgeschoss und den Dachstuhl. Die Handwerker erstellten für uns Kostenvoranschläge. Auf Basis dieser Kostenvoranschläge bemühten wir uns um Zuschüsse beim Landesamt für Denkmalpflege als auch bei der Denkmalstiftung Baden-Württemberg. Die Gesamtkosten beliefen sich laut Kostenvoranschläge auf 48.000,00 € und mit Zuschüssen hatten unsere beiden Vereine also die ARGE Freiburger Stadtbild und der Verein Denkmalpflege für Freiburg insgesamt 54.000,00 € zusammen. Da es bei dem Projekt um ein hochwertiges Kulturdenkmal ging, das aber privaten Eigentümern gehörte, musste wegen der Gefährdung der Gemeinnützigkeit erst ein Bedingungskonzept mit dem Finanzamt Freiburg vereinbart werden.

Ein Architekt erklärte sich bereit das Projekt unter der Einhaltung der Kostenobergrenze von 54.000,00 € zu übernehmen. Die Arbeiten gingen voran. Vom Architekten wurden wir über die Änderungen bei der Sanierung der Glockenstuhlwand nicht informiert. Ursprünglich sollte das Bruchsteinmauerwerk sichtbar bleiben. Dann meinte der Architekt, dass ein oder zwei Glöckchen, die ein oder zweimal am Tag läuten könnten, das Projekt doch deutlich verbessern würden. Unter der Voraussetzung, dass der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird, stimmten wir dem Projekt zu. Mitte August 2009 bekamen wir eine Abrechnung über rund 92.500,00 €.

Beide Vereine hätten Insolvenz anmelden müssen. Einen einzigen Ausweg gab es: Vor Fristablauf der Insolvenzanmeldung müssen die Handwerker auf etwa 30 % der Rechnungssumme verzichten, sei es in Form von Spenden oder von Besserungsscheinen. In letzte Minute gelang mir mit den Handwerkern die Insolvenz abzuwenden.

Wir hörten, dass das Haus „Carola“ Ecke Karl- und Jacobistraße abgerissen und durch einen größeren modernen Neubau ersetzt werden soll. Ein Mitglied entwarf ein neues modernes und größeres Gebäude.

Die ARGE Freiburger Stadtbild setzte sich erfolgreich für den Erhalt des Hauses ein. Der Architekt kündigte darauf hin die Mitgliedschaft.

Auf Antrag der ARGE Freiburger Stadtbild wurde die Denkmaleigenschaft überprüft und festgestellt und ist heute ein anerkanntes Kulturdenkmal.

Wir befinden uns vor dem Gebäude des ehemaligen Finanzgerichts in der Jacobistr.42.

Der Fabrikant Ludwig Wertheimer aus Emmendingen ersuchte 1923 die Stadt Freiburg, ihm einen Bauplatz für ein villenartiges Wohnhaus zu überlassen. 1924 erwarb er an einem der schönsten Plätze der Stadt das Grundstück. Die Villa wurde nach Vorbildern des späten 18. Jahrhunderts nachempfunden und zusammen mit einem „Kutscherhaus“ sowie mit einer Einfriedung erbaut. 1937 verließ er Freiburg und ging nach Basel. Ihm wurde als Jude 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.

Das Land hat die Nutzung des Anwesens als Finanzgericht aufgegeben und suchte wohl über eine längere Zeit einen Erwerber. Bereits mindestens 1992 war das Landesdenkmalamt der Auffassung, dass es sich hier um ein hochwertiges Kulturdenkmal mit Umgebungsschutz, also nach § 12 DSchG handelt. Als Anwohner von einer geplanten starken Bebauung erfuhren, machten sie mit einer Infoveranstaltung hierauf aufmerksam und bildeten eine Initiative zu der ich bei dieser Veranstaltung hinzu stieß. Das Gerücht lautete: Ein Insider suchte sich 2 Partner, klärte die Baupläne intern ab und kaufte das Anwesen. Geplant war ein neues Gebäude im Hof mit gleicher Kubatur und Firsthöhe des Kulturdenkmals. Der zum Kulturdenkmal gehörende Hof wäre verschwunden.

Zur Begründung des zusätzlichen Gebäudes wurde auf die Notwendigkeit eines Fahrstuhles hingewiesen, da eine Ehefrau auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Nach öffentlicher Anhörung der Bürger, fasste auf Vorschlag des Baubürgermeisters der Bauausschuss einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Die Eigentümer hatten aber damit gerechnet, dass ihr Antrag im Bauausschuss durchgewunken würde.

Die Käufer bekamen „kalte Füße“ und verkauften das Anwesen. Das Kulturdenkmal blieb ohne zusätzliche Bebauung erhalten.

Vertrauliche Info: Etwa ein Jahr nach der Entscheidung des Bauausschusses sah ich das Ehepaar in der Konviktstraße spazieren gehen. Sie – statt Rollstuhl aufrecht gehend – in der rechten Hand ein Täschchen und in der linken Hand ein Spazierstöckchen. Ein Wunder: Ein Schelm, der Schlechtes denkt.

Aufgrund von Hinweisen, dass das Turmcafe der ehemaligen Tankstelle in der Zähringer Straße erheblich gefährdet sei, baten wir einen Stadtrat, sich für den Erhalt einzusetzen. Dies hat der Stadtrat auch erfolgreich umsetzen können. Allerdings wurde die ursprüngliche Fläche der ehemaligen Tankstelle drastisch reduziert, so dass man den Eindruck bekommen könnte, dass das Kulturdenkmal eingepfercht ist.

Der Heilige Nepomuk ist wieder zurückgekehrt.

Die Straßenbahnverlängerung in Richtung Gundelfingen wurde mehrfach im Bauausschuss erläutert und diskutiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Brücke – auf der der Heilige Nepomuk stand – wegen fehlender Tragfähikeit für die Straßenbahn, abgebrochen werden muss.

Der Nepomuk sollte auf Dauer auf die Wiese beim Bach versetzt werden. Wir setzten uns dafür ein, dass auch künftig der Standort auf der Brücke oder zumindest auf einer Seite der Brücke sein muss, da es sich um ein Brücken- heiligen und nicht um einen Wiesenheiligen handelt. Dieser Wunsch wurde mit der Begründung des fehlenden Platzes abgelehnt.

Dann machte ich auf die Basler Lösungen mit Auskragungen auf einer Brücke für Figuren als Vorbild aufmerksam. Antwort, da macht sicherlich das Wasserwirtschaftsamt nicht mit. Schließlich machte ich darauf aufmerksam, dass der Heilige Nepomuk einen hochrangingen Denkmalschutz mit Umgebungsschutz genießt und die Planungen in Frage stellen könnte. Nach Überprüfung meiner Angaben durch eine Anfrage beim Landesdenkmalamt und deren Bestätigung, wurde die Basler Lösung realisiert. Der Bürgerverein sorgte dafür, dass das Kulturdenkmal saniert wurde.

Der 1745 errichtete Meierhof der Kartaus steht unter Denkmalschutz und diente der Versorgung des Klosters. Vom Gutachter wurde vorgetragen, dass aufgrund der Stallungen bzw- der Viehhaltung im EG das Mauerwerk bis zur Decke total verseucht sei.

Das Dach sei so verändert und sei durch fehlende Dachbalken gefährdet. Daher wäre eine Sanierung nicht möglich und der Abriss notwendig; denn dort sollen Räume für die Lehrenden des UWC der Kartaus entstehen. Wir protestierten und legten Nachweise vor, die diese Behauptungen fragwürdig erscheinen ließen. Der Baubürgermeister Prof. Haag bat darauf Herrn Sutter aus Kirchzarten um Prüfung. Fazit: Die Robert-Bosch-Stiftung verkaufte das Gebäude an eine GbR mit u.a. Willi Sutter, die gestaltet unter Einhaltung der Denkmalauflagen das Gebäude um.

Wir wurden auf die Gefährdung des Wasserwerks aus der Zeit von Oberbürgermeister Otto Winterer aufmerksam gemacht. Wir erfuhren, dass das Freiburger Elektrizitäts- und Wasserwerk, heute badenova, dieses Wasserwerk abreißen und den früheren Zustand als Auflage der Stadt herstellen soll. Der Grund war, ein neuer, deutlich größerer Wassersammler wurde in der Nähe errichtet und das kleine Wasserwerk wurde abgeschaltet. Es wurde nicht mehr benötigt. Die Stadt verlangte die Beseitigung des Wasserwerks mit dem Hinweis, dass damals bereits die Beseitigung eine Auflage bei der Errichtung gewesen sei. Wir baten die Denkmalfachbehörde um Überprüfung und sandten hierzu Fotos.

Ergebnis: Es ist ein Kulturdenkmal. Für die Erhaltung des Kulturdenkmals schlugen wir alternative denkmalverträgliche Nutzungen vor, die alle abgelehnt wurden. Trotz Hinweis auf die Denkmaleigenschaft beharrte die Bauverwaltungsbehörde noch zwei Jahre lang auf die Beseitigung des Wasserwerks trotz Denkmalschutz.

Aufgrund von erheblichen Klimaveränderungen könnte ein zusätzlicher Bedarf an Speicher Kapazitäten entstehen, die durch das kleine Wasserschloss gedeckt werden könnten.